Beschluss des Landesvorstandes
Am 6.2.2021 findet ab 10 Uhr in Meißen eine Versammlung der Mitglieder der Partei DIE LINKE im Landkreis Meißen (Bundestagswahlkreis 155) statt. Als Tagungsort ist das Jesus Zentrum, Elbgasse 1, 01662 Meißen vorgesehen.
1. Die Versammlung hat folgende Aufgaben: - Wahl der Wahlkreisbewerber*in der Partei DIE LINKE für den Bundestagswahlkreis 155 - Wahl der Vertreter*innen der Partei DIE LINKE aus dem Landkreis Meißen für die Landesvertreter*innenversammlung zur Aufstellung der Landesliste für die Bundestagswahl 2021
2. Als Wahlkreisbewerber*in kann nur gewählt werden, wer zum 20. Deutschen Bundestag wählbar ist.
3. Bei der Wahl der Wahlkreisbewerber*in der Partei DIE LINKE für den Bundestagswahlkreis 155 sind alle Mitglieder der Partei DIE LINKE wahlberechtigt, die ihren Hauptwohnsitz im Bundestagswahlkreis 155 haben, deutsche Staatsbürger*innen sind und am Tag der Versammlung das 18. Lebensjahr vollendet haben.
4. Als Vertreter*innen sind Mitglieder der Partei DIE LINKE wählbar, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben, deutsche Staatsbürger*innen sind und am Tag der Versammlung das 18. Lebensjahr vollendet haben.
5. Bei der Wahl der Vertreter*innen für die Landesvertreter*innenversammlung sind alle Mitglieder der Partei DIE LINKE wahlberechtigt, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Meißen haben, deutsche Staatsbürger*innen sind und am Tag der Versammlung das 18. Lebensjahr vollendet haben.
6. Für die Organisation der Versammlung und die fristgerechte Einladung aller Mitglieder der Partei DIE LINKE mit Hauptwohnsitz im Landkreis Meißen ist der Kreisvorstand DIE LINKE. Meißen verantwortlich.
7. Dieser Beschluss ist durch den Kreisvorstand DIE LINKE. Meißen auf ortsüblichem Weg mindestens zwei Wochen vor der Versammlung allen Mitgliedern der Partei DIE LINKE mit Hauptwohnsitz im Landkreis Meißen bekannt zu machen.
8. Die Erstellung der Listen für die einzuladenden Mitglieder erfolgt über die Landesgeschäftsstelle.