AfD kann in Sachsen nur mit 18 Listenkandidaten antreten
Feststellung des Landeswahlausschusses:
- zweite Wahlversammlung war nicht regulär,
- auf schriftliche Bemängelung wurde nicht reagiert,
- AfD moniert angebliches Komplott.
Näheres veröffentlicht MDR:
https://www.mdr.de/sachsen/politik/landtag/landeswahlausschuss-zulassung-landeslisten-100.html#sprung0
Meine Meinung:
- Die Rechtsgrundlagen der Wahlen gelten prinzipiell für alle Parteien, und eine nachträgliche Ausnahmeregelung wäre ungerecht. Wäre das einer anderen Partei passiert, hätte sich die AfD garantiert lautstark dagegen verwehrt.
- Der Tatbestand, dass solche Grundsätze nicht beherrscht werden, ist blamabel für die AfD, die sich Hoffnungen auf einen Wahlsieg macht. Im schlimmsten Fall würden sie dann vielleicht solche juristischen Verstöße als selbstverständlich fortsetzen.
- Der Schaden, der damit in der Öffentlichkeit entsteht, ist unübersehbar. Die AfD-Führung hat verantwortungslos und unverzeihlich gehandelt. Hoffentlich erkennen das möglichst viele ihrer Sympathisanten und potentiellen Wähler.
- Demokratie muss verteidigt werden. Und das beginnt bei der Wahrung ihrer juristischen Grundsätze. Der Vorwurf der AfD, es handele sich um einen gezielten Komplott, ist haltloser Katzenjammer.
G. Dietmar Rode
Blogger
Feststellung des Landeswahlausschusses:
- zweite Wahlversammlung war nicht regulär,
- auf schriftliche Bemängelung wurde nicht reagiert,
- AfD moniert angebliches Komplott.
Näheres veröffentlicht MDR:
https://www.mdr.de/sachsen/politik/landtag/landeswahlausschuss-zulassung-landeslisten-100.html#sprung0
Meine Meinung:
- Die Rechtsgrundlagen der Wahlen gelten prinzipiell für alle Parteien, und eine nachträgliche Ausnahmeregelung wäre ungerecht. Wäre das einer anderen Partei passiert, hätte sich die AfD garantiert lautstark dagegen verwehrt.
- Der Tatbestand, dass solche Grundsätze nicht beherrscht werden, ist blamabel für die AfD, die sich Hoffnungen auf einen Wahlsieg macht. Im schlimmsten Fall würden sie dann vielleicht solche juristischen Verstöße als selbstverständlich fortsetzen.
- Der Schaden, der damit in der Öffentlichkeit entsteht, ist unübersehbar. Die AfD-Führung hat verantwortungslos und unverzeihlich gehandelt. Hoffentlich erkennen das möglichst viele ihrer Sympathisanten und potentiellen Wähler.
- Demokratie muss verteidigt werden. Und das beginnt bei der Wahrung ihrer juristischen Grundsätze. Der Vorwurf der AfD, es handele sich um einen gezielten Komplott, ist haltloser Katzenjammer.
G. Dietmar Rode
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